Dürfen Ölheizungen weiterhin betrieben werden?
Ja, bestehende Ölheizungen mit Niedertemperatur- und Brennwerttechnik dürfen weiter betrieben werden, auch über das Jahr 2025 hinaus.
Wird Heizöl als Brennstoff verboten?
Nein, Heizöl zählt zu dem wesentlichen Bestandteil der Energieversorgung in Deutschland und wird nicht verboten.
Ist die Ölheizung ab 2026 grundsätzlich verboten?
Nein. Es gibt Bestandsschutz für alle seit den 1980er Jahren eingebauten Ölheizungstypen, besonders sind das Niedertemperatur- und Brennwertheizungen. Noch ältere Ölheizungstypen haben Bestandsschutz in einem selbst genutzten Eigenheim, wenn dies seit 01.02.2002 oder früher bewohnt wird. Besonders herzvorzuheben ist der unbedingte Bestandsschutz für alle Ölbrennwertheizungen, die bis Ende 2025 eingebaut werden.
Was muss ich bis 2025 beachten?
Nichts. Wir empfehlen allerdings, eine alte Ölheizung bis Ende 2025 durch eine neue Brennwertheizung zu ersetzen. Dafür sind keine Bedingungen aus der neuen Gesetzeslage zu beachten.
Was muss ich bis 2026 beachten?
Ab 2026 wird es erhöhte Anforderungen an den Einbau einer neuen Ölheizung geben. Sie muss dann mit einer Technik zur Nutzung regenerativer Energie gekoppelt sein, zum Beispiel einer Solarthermie-Anlage. Diese zusätzliche Anforderung gilt nicht für bestehenden Anlagen und wenn es technisch nicht möglich ist, erneuerbare Energien zu nutzen, und wenn weder Erdgas noch Fernwärme als Ersatz für Öl zur Verfügung stehen oder wenn jede Alternative zur Ölheizung mit einem unangemessenen Aufwand.
Gibt es eine Austauschpflicht?
Nein, wer seine Immobilie seit 01.02.2002 oder früher als Eigentümer bewohnt, ist nicht zum Ölheizungsaustausch verpflichtet, egal wie alt das Gerät ist. Wer eine solche Immobilie zum Stichtag geerbt oder erworben hat, muss den Heizkessel erneuern, wenn es sich um eine Konstanttemperatur-Gerät handelt. Sollten Sie Zweifel bei der Identifikation des Heizkesseltyps geben, hilft ein Blick in den letzten Schornsteinfegerbericht. Dort muss der Kesseltyp vermerkt sein.
Darf ich künftig noch eine neue Ölheizung einbauen?
Ja, bis Ende 2025 darf ein alter Ölkessen ganz einfach gegen ein neues Öl-Brennwertgerät ausgetauscht werden. Eine solche Modernisierung lohnt sich weiterhin, da ein effizientes Öl-Brennwertgerät den Heizölbedarf deutlich reduzieren kann. Ab 2026 dürfen Ölheizungen eingebaut werden, wenn sie erneuerbare Energien mit einbinden (z. B. Photovoltaikanlagen). Ist die Ölheizung bereits mit einer solarthermischen Anlage kombiniert, so kann jederzeit ein Kesseltausch durchgeführt werden, da das Gebäude bereits anteilig mit erneuerbaren Energien versorgt wird.
Wichtiger Hinweis für Baden-Württemberg: Der Einbau einer Öl-Brennwertheizung ist in jedem Fall bis Ende 2025 als auch nach jetzigem Stand darüber hinaus möglich. Da in Baden-Württemberg bereits heute die Vorgaben des Erneuerbaren Wärme-Gesetzes zu beachten sind, müssen zur Erfüllung schon jetzt bei einer Modernisierung mindestens 15 Prozent erneuerbare Energien eingesetzt werden, z. B. durch ein 10-prozentiges Bio-Heizöl und einem Sanierungsplan. Ab 2026 ist eine Hyprid-Lösung auch für die Ölheizung in Baden-Württemberg weiter möglich.
Bekomme ich Fördermittel für eine neue Öl-Brennwertheizung?
Ja, für den Einbau neuer Öl-Hybridanlagen gibt es staatliche Fördergelder. Finanziell unterstützt wird der Einbau der erneuerbaren Komponenten, z. B. Förderung der Photovoltaik-Anlage